first published in: Humanitas No. 35 (1996), The Waseda University Law Association, pp.13-63


Nishidas "Unmittelbar Gegebenes" und "Anschauung und Wille"

Niels Gülberg

Die im folgenden erstmals in einer Übersetzung in europäische Sprachen vorzustellenden Texte Nishidas, September und November 1923, also kurz vor und nach dem Erscheinen seines Buches "Kunst und Moral", veröffentlicht, gehören zu einem Projekt, das die sogenannte "Wende" in Nishidas Denken von der Phase der bewußtseinsphänomenologischen Betrachtungen, wie sie im Anschluß an sein Erstlingswerk (die "Studie über das Gute", 1911) in "Anschauung und Reflexion im Selbstbewußtsein" (1917), "Probleme des Bewußtseins" (1920) und "Kunst und Moral" entwickelt wurden, zur Phase seines topischen Denkens (die sogenannte "Ortslogik", japanisch: basho no ronri), die seine gesamte Spätphilosophie bis hin zu seiner letzten religionsphilosophischen Abhandlung "Die Logik des Ortes und eine religiöse Weltanschauung" (1945) prägte, darstellen will. Zu diesem Zweck wurde das 1927 erschienene Buch "Vom Tätigen zum Sehenden", welches die meisten der nach den in "Kunst und Moral" versammelten Abhandlungen aufnahm, vollständig ins Deutsche übertragen(1); die beiden ersten Abhandlungen werden hier als Vorabdruck vorgestellt.

a. "Unmittelbar Gegebenes"

Der erste Text, "Unmittelbar Gegebenes", wurde von Nishida in Tetsugaku kenkyû ("Philosophische Studien") No. 90, der philosophischen Monatsschrift der kaiserlichen Universität Kyôto, veröffentlicht. Wie er im Vorwort der späteren Buchfassung von 1927 schreibt, war es ihm nach Abschluß von "Kunst und Moral" ein Bedürfnis gewesen, sich Gedanken über die Religion zu machen:

"Von einer solchen Forderung gedrängt, schrieb ich zuerst "Unmittelbar Gegebenes". Unmittelbar Gegebenes ist nicht, wie für gewöhnlich gedacht, so etwas wie Empfindung oder Wahrnehmung, sondern muß vielmehr etwas Schöpferisches sein; es ist nicht bloße Materie, sondern muß auch Form enthalten. Doch wie so etwas zu denken sei, ist noch nicht positiv erhellt worden; es ist bloß seit alters her als künstlerische Intuition oder Willenstätigkeit bezeichnet worden." (NKZ 4: 4)

Der religionsphilosophische Argumentationsstrang ist aber zunächst unauffällig; deutlicher wird hingegen die im Vorwort angedeutete Gegenposition zu Rickerts Konzept der Kategorie der Gegebenheit.

Rickert hatte dieses Konzept im Abschlußkapitel seines Werkes "Der Gegenstand der Erkenntnis"(2) entwickelt. Das Gegebene selbst, das Wahrgenommene, ist für Rickert völlig irrational, d.h. logisch unableitbar, "Dies Rot" ist nur als Tatsache anzuerkennen oder als gegeben zu beurteilen. Die Inhalte des Urteils sind für Rickert irrelevant, was ihn für seine Untersuchung interessiert, ist nur die Urteilsform, die er als eine Bejahung des Inhalts bestimmt. Die Bejahung bringt etwas Nicht-Vorstellungsmäßiges zu den Vorstellungen eines Urteils hinzu.

Nach Rickert gibt es verschiedene Formen, wobei sich die Erkenntnistheorie nicht für die Formen bereits vollzogener Urteile, sondern für den Akt des Urteilsvollzugs interessiert, der eine formgebende, wirklichkeitsbegründende Anerkennung ist. Neben der Form des vollzogenen Urteils gibt es für Rickert auch die Form als Normbejahung (als Anerkennensakt des Sollens), die der ersteren in zwei Stufen vorausgeht, nämlich zunächst als Sollen bzw. Norm, und dann als Akt der Bejahung. Während die Formen des vollzogenen Urteils schon seiende Formen sind, aus denen sich keine Objektivität begründen läßt, wird dem Urteil Objektivität durch das im Urteil selbst bejahte Sollen verliehen. Den Übergang vom Sollen zum Sein (den Anerkennungsakt des Sollens) definiert Rickert als Kategorie, die allen Erkenntnisprodukten Form verleiht. Sie selbst ist nicht seiend, sondern ist nur Form der Anerkennung.

Unter den Kategorien unterscheidet Rickert nun die Kategorie der Gegebenheit von der Kategorie des Seins dahingehend, daß die erstere sich nur auf Besonderes, individuell Gegebenes ("Diese Farbe ist") bezieht, während letztere nur allgemeines Gegebensein ("Farbe ist") bezeichnet. Das in der Wahrnehmung Gegebene, das für Kant nur ungeformter Stoff, bloßer Inhalt war, ist für Rickert Inhalt in der Form der Gegebenheit. Folglich gehen für Rickert Denken wie auch Kategorien jeder einzelnen besonderen Wahrnehmung und Erfahrung begrifflich voraus, so daß es erkenntnistheoretisch keine "reine Erfahrung" geben kann.

Gerade diese Argumentation richtete sich gegen die zentrale Annahme von Nishidas Erstlingswerk, die "Studie über das Gute", in der er die reine Erfahrung als allen Denken vorausgehendes Erstes bestimmt hatte. Die Auseinandersetzung begann daher unmittelbar nach Abschluß des ersten Werks; in den frühen Abhandlungen wie die im August 1911 veröffentlichte "Über die Behauptung der Vertreter der reinen Logik in der Erkenntnislehre" (NKZ 1: 209-234) sowie in dem Buch "Anschauung und Reflexion im Selbstbewußtsein" hatte er ausführlich Stellung genommen. Vorliegender Text ist daher weniger eine direkte Auseinandersetzung mit Rickert, als der Versuch, die über zwölf Jahre entwickelte Kritik noch einmal zusammenzufassen und zu einem Abschluß zu bringen.

b. "Anschauung und Wille"

Der Text "Anschauung und Wille" gehört zu den wenigen Texten, die Nishida außerhalb seines unmittelbaren Wirkkreises veröffentlicht hat, weshalb er darin Rücksicht darauf nimmt, daß die Leser mit seinen Schriften nicht oder nur wenig vertraut sind. "Anschauung und Wille" ist zugleich die erste und einzige Abhandlung Nishidas, die eine Auseinandersetzung mit Plotin zum ausschließlichen Thema hat (in einer weiteren, später im gleichen Buch veröffentlichten Abhandlung, "Ausdrucksakte" vom März 1925, behandelt er ebenfalls intensiv Plotin, ohne daß Plotin dort alleiniges Thema wäre). Tatsächlich läßt sich schon in "Kunst und Moral" eine intensivere Beschäftigung mit Plotin ablesen (erstmals zitiert er in diesem Buch Plotin, wenn auch nur in Übersetzungen - frühere Nennungen Plotins waren hingegen so allgemein, daß sie eher auf philosophiegeschichtliche Darstellungen denn auf Quellenlektüre beruhten -). Zur selben Zeit, 1922, bestellt Nishida über den gerade in Freiburg studierenden Yamanouchi Tokuryû verschiedene Plotin-Übersetzungen, und vorliegender Text ist wohl das Ergebnis aus diesen Plotin-Studien. Die Abhandlung ist beachtenswert, wenn man bedenkt, daß sich gerade die erste Hälfte des Buches "Vom Tätigen zum Sehenden" als ein Versuch lesen läßt, seine bisherigen Gedanken, die sich vor allem an Fichtes Begriff der Tathandlung orientiert hatten, durch die plotinische Idee des "Einen" zu verdeutlichen. Selbst die antike Philosophie, etwa Platon, wird in diesem Teil seines Werkes völlig in der plotinischen Sichtweise interpretiert, wie ich an anderer Stelle bereits ausgeführt habe(3).

c. Zur Übersetzung

Die Übersetzung bemühte sich, möglichst nahe am Originaltext zu bleiben, und hat daher auch nicht die bisweilen ermüdenden Stileigenheiten Nishidas geglättet. Um den Vergleich mit dem Original zu erleichtern, wurden die Seitenzahlen der der Übersetzung zugrundeliegenden Textausgaben in den Text eingefügt. Zudem wurden die wichtigsten Varianten der Zeitschriftenfassungen, also der Erstveröffentlichungen, die bei der späteren Buchausgabe überarbeitet wurden, im Anmerkungsapparat übersetzt.


Anmerkungen zur Einleitung:

Alle Nishida-Zitate beziehen sich in der Regel auf die Edition der Gesammelten Schriften (Nishida Kitarô zenshû, 19 Bde, Tôkyô: Iwanami shoten 1978/80; zitiert als NKZ Bandzahl: Seitenzahl).

(1)

Die Übersetzung wird neben einer Studie mit einführenden Erläuterungen unter dem Titel Nishidas Wende zum topischen Denken - "Vom Tätigen zum Sehenden" (1927) - voraussichtlich 1998 veröffentlicht werden. Sie wird zusätzlich Auszüge aus der Kritik Sôda Kiichirôs an Nishidas neuem Denkansatz ("Über die Methode der Nishida-Philosophie", Oktober 1926) und zwei kleinere Arbeiten Nishidas ("Übriggebliebene Probleme des Bewußtseins", Juli 1926, "Was ich als Urteilsallgemeines bezeichne", Mai 1929) enthalten.
(2)
Heinrich Rickert, Der Gegenstand der Erkenntnis. Einführung in die Transzendentalphilosophie, Tübingen u. Leipzig 21904. Die ursprünglich 1892 in Freiburg veröffentlichte Habilitationsschrift Rickerts erlebte in den verschiedenen Neuauflagen zum Teil radikale Umgestaltungen und Erweiterungen, in denen Rickert jeweils die Kritiken der vergangenen Jahre verarbeitete und Gegenstellung bezog, weshalb er beispielsweise im Vorwort zur dritten Auflage (1915) betonte: "In gewisser Hinsicht lege ich also ein 'neues' Buch vor: es ist von Anfang bis zu Ende neu geschrieben, und die früheren Auflagen sollten nicht mehr benutzt werden". Nishida hatte Rickerts Werk in der zweiten Auflage kennengelernt und es in dieser Auflage auch von seinem Schüler Nakagawa (später: Yamanouchi) Tokuryû ins Japanische übersetzen lassen. Diese Übersetzung, 1916 kurz nach dem Erscheinen der dritten deutschen Auflage erschienen, erlebte trotz ihrer Unbeholfenheit zahlreiche Auflagen und wurde 1927 zu einem der ersten Bände des ersten japanischen Reclam-Heft-Pendants, der Iwanami bunko. Nishida, der das Vorwort zu dieser Übersetzung schrieb, war sich der großen Unterschiede zwischen zweiter und dritter Auflage durchaus bewußt; wie er im zweiten Abschnitt von "Unmittelbar Gegebenes" zeigt, hatte er auch die Differenzierung, die Rickert gegen Lasks Kritik an seinem Bejahungs-Begriff ab der dritten Auflage unter dem Stichwort des "fraglosen Jas" darstellte, zur Kenntnis genommen. Zu den Unterschieden der verschiedenen Auflagen hat Martin Heidegger in einer seiner frühen Freiburger Vorlesungen aus dem Sommersemester 1919 genauere Angaben gemacht, vgl. Gesamtausgabe, II. Abteilung Bd. 56/7, S. 178ff.
(3)
"Taishô no ronri kara basho no ronri e - Emîru Rasuku to Nishida Kitarô -" (Von der Logik des Gegenstandes zur Logik des Ortes - Emil Lask und Nishida Kitarô), in: Kawanami Akira [Hg.], Bashoron no shujusô (Verschiedene Erscheinungsformen der Basho-Theorie) , Tôkyô (Hokuju shuppan) 1997

Zur deutschen Übersetzung   Deutsch-japanischer Paralleltext


Autor:Niels GÜLBERG
e-mail: guelberg@mn.waseda.ac.jp
Last updated: 98.3.30
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